AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Ferienvermietung der Provesta Immobilien & Finance GmbH (nachfolgend Vermieter) und ihrem Label Sealect Ferienhäuser

1.) Leistungsbeschreibung

a.) Gegenstand des Vertrages zwischen Mieter und Vermieter sind die vorgegebenen Buchungsbestätigungen in Verbindung mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen

b.) Der Mietvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Mieter und Vermieter zustande.

c.) Sämtliche Angaben zum Objekt beruhen ausschließlich auf den Angaben des Vermieters. Für die Ausstattung und den Zustand der Häuser ist alleine der Vermieter verantwortlich.

d.) Fragen hinsichtlich der Nebenkosten, einer eventuellen Kaution sowie eventueller Beschädigungen durch den Mieter sind direkt zwischen Vermieter und Mieter zu klären. Der Mieter ist verpflichtet Beschädigungen und sonstige Mängel sofort nach Kenntnis anzuzeigen, um den Vermieter Gelegenheit zu geben diese abzustellen.

2.) Abschluss des Mietvertrages

a.) Der Interessent kann sich fernmündlich, schriftlich, per Fax, Brief oder per eMail für ein Objekt vormerken lassen. Der Vermieter übersendet bei Verfügbarkeit des Objektes dem Interessenten unverzüglich den Mietvertrag in Form der Buchungsbestätigung zusammen mit einer Zahlungsfrist für die Anzahlung bzw. den gesamten Mietbetrag.

b.) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Mieter die Anzahlung oder den gesamten Mietbetrag fristgerecht an den Vermieter geleistet hat.

c.) Nach dem Erhalt der Buchungsbestätigung per Post, Fax oder Email und Zahlungseingang oder verbindlicher Bestätigung der Buchung durch den Mieter per Fax, Brief oder eMail ist kein kostenfreier Rücktritt oder Änderung mehr möglich. Sollte der Vertrag vor dem Eingang der Anzahlung gekündigt oder nach dem Erhalt geändert werden, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 45,- € an den Vermieter fällig.

3.) Bezahlung

a.) Die Anzahlung muss innerhalb der im Mietvertrag genannten Frist erfolgen. Die Restzahlung muss spätestens 14 Kalendertage vor Mietbeginn erfolgen, ohne dass es einer nochmaligen Zahlungsaufforderung bedarf. Anderweitige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform im Mietvertrag.

b.) Erfolgt die Vormerkung weniger als zwei Wochen vor Mietbeginn oder ist der Buchungszeitraum nicht länger als 3 Tage, ist die gesamte Miete sofort mit Rücksendung des Mietvertrages fällig (entsprechend oben 2.a.).

c.) Für die Rechtzeitigkeit aller Zahlungen kommt es auf die Gutschrift auf dem angegebenen Konto an. Ein Anspruch auf Bezug des Mietobjektes bei nicht fristgerechter Zahlung der gesamten Miete besteht nicht.

4.) Nebenkosten

a.) Entstandene Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, usw.) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn es ist etwas anderes vereinbart. Zusätzliche Services gelten nur als vereinbart, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind und extra an den Anbieter vergütet werden.

b) Im Ferienort ist vom Mieter zusätzlich eine Kurtaxe zu entrichten, die variieren kann und vom Gast zu tragen ist, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart.

5.) Rücktritt durch den Mieter

a.) Tritt der Mieter die Reise nicht an oder tritt er vom Mietvertrag zurück, werden folgende pauschale Rücktrittsgebühren vom Vermieter berechnet, es sei denn, im Mietvertrag wurde etwas Anderes vereinbart:

Rücktritt bis 61 Tage vor Mietbeginn = 10% des Mietpreises

Rücktritt 60 bis 35 Tage vor Mietbeginn = 50% des Mietpreises

Rücktritt 34 bis 15 Tage vor Mietbeginn = 60% des Mietpreises

Rücktritt 14 bis 7 Tage vor Mietbeginn = 70% des Mietpreises

Bei einem Rücktritt 6 Tage vor Mietbeginn oder weniger wird der gesamte Mietpreis berechnet.

Die Anzahlung vom Gesamtmietbetrag wird in jedem Fall als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Sofern vereinbart ist, dass die Restmietzahlung bei Urlaubsbeginn vorzunehmen ist, gilt das Folgende: Tritt der Mieter nicht zum vereinbarten Vertragsbeginn an oder meldet eine Antritts-Verzögerung nicht dem Vermieter, so wird 24h nach vereinbartem Vertragsbeginn (in der Regel um 14:00h des Folgetages) der Vertrag hinfällig und der Vermieter hat das Recht, das Objekt anderweitig zu vermieten.

b.) Der Rücktritt muss schriftlich gegenüber dem Vermieter erklärt werden.

c.) Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, sofern er einen gleichwertigen Ersatzmieter stellt. In diesem Fall wird die Anzahlungssumme einbehalten. Darüber hinaus hat der Mieter einen eventuellen Preisnachlass zu übernehmen, der dem Ersatzmieter gewährt werden muss.

d.) Bei Änderungen des erstellten und zugesandten Mietvertrages (Buchungsbestätigung) kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 45,- EUR erhoben werden.

6.) Rücktritt seitens des Vermieters

a.) Der Vermieter kann vom Mietvertrag aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Streik, (Bürger-) Krieg, Unruhen und andere außergewöhnliche Umstände) zurücktreten, die die Erfüllung des Mietvertrages erheblich erschweren. Der Mieter erhält vom Vermieter geleistete Zahlungen zurück. Vom Vermieter bereits erbrachte Leistungen werden in Abzug gebracht.

b.) Kommt der Mieter seinen mietvertraglichen Verpflichtungen schuldhaft nicht nach, insbesondere bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung des Mietobjektes oder des Inventars oder nicht fristgerechter Zahlung oder Störung anderer Hausmieter z.B. durch Lärmbelästigung nach Abmahnung, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten oder den Mietvertrag fristlos kündigen.

7.) Haftung

a.) Der Mieter kann vom Vermieter Schadensersatz nur wegen Nichterfüllung / Übergabe des Mietobjekts oder wegen erheblicher Mängel am Mietobjekt verlangen, sofern den Vermieter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

b.) Ist der Bezug des Mietobjektes aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Umständen (höhere Gewalt, Streik, (Bürger-) Krieg, Unruhen und anderen außergewöhnlichen Umständen) nicht möglich, hat der Mieter Anspruch auf Rückzahlung der geleisteten Zahlungen vom Vermieter.

c.) Weitergehende Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter sind ausgeschlossen.

d.) Eine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters, seiner Begleiter und seiner Gäste durch den Vermieter ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

8.) Beanstandungen

a.) Mängel, die bei Bezug oder während der Mietdauer festgestellt werden, sind unverzüglich telefonisch dem Vermieter zu melden. Gleiches gilt bei sonstigen Beschwerden. Name und Telefonnummer erhält der Mieter zusammen mit den Reiseunterlagen. Kann einem Mangel oder einer Beschwerde nicht abgeholfen werden, ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

b.) Der Mieter ist verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um zu einer raschen Behebung des Mangels beizutragen (Schadensminderungspflicht).

9.) Pflichten des Mieters

a.) Der Mieter hat die vereinbarten Zahlungsmodalitäten einzuhalten.

b.) Das Mietobjekt darf nur von dem im Mietvertrag angegebenen Mieter und der vereinbarten Personenzahl sowie der vereinbarten Anzahl von Tieren belegt werden. Dem Vermieter bleibt das Recht vorbehalten, überzählige Personen und Tiere auszuweisen.

c.) Der Mieter ist verpflichtet, Mietobjekt, Grundstück, Mobiliar und Inventar pfleglich zu behandeln und vor Schäden zu schützen. Schäden, die durch sein Verschulden, das Verschulden seiner Begleiter oder seiner Gäste entstanden sind, sind umgehend dem Vermieter zu melden und durch den Mieter zu ersetzen.

d.) Es ist strikt untersagt außer handelsüblichen Toilettenpier andere Gegenstände wie Feuchttücher, Binden und andere Gegenstände, die die Rohre verstopfen können, in die Abflüsse zu geben. Dies gilt auch für andere Abflüsse wie Dusche, Badewanne und Waschbecken. Auch ist darauf zu achten, dass in den Abfluss der Küchenspüle oder in die Geschirrspülmaschine keine übermäßigen Essenreste eingegeben werden, die zu Rohrverstopfungen führen können. Kommt es diesbezüglich zu Rohrverstopfungen und/oder Pumpenausfälle haftet der Mieter.

e.) Aufsichtspflichtige haften für zu beaufsichtigende Personen. Gleiches gilt für mitgebrachte Haustiere.

f.) Bei Beendigung des Mietverhältnisses ist das Mietobjekt nebst Inventar im gleichen Zustand wie beim Einzug zu übergeben.

g.) Es ist ausdrücklich untersagt, Zelte oder Campingwagen auf dem Grundstück aufzustellen.

h.) Ankunft ist grundsätzlich zwischen 15 und 20 Uhr. Abreise ist grundsätzlich bis 10.00 Uhr. Abweichungen hiervon können mit dem Vermieter besprochen werden.

i.) An - und Abreise erfolgen in eigener Verantwortung durch den Mieter.

10.) Haustiere

a.) Haustiere dürfen nur mit vorheriger Genehmigung des Vermieters mitgebracht werden. Zahl, Art und Größe sind anzugeben.

b.) Verunreinigungen durch Tiere in Haus und Garten sind unverzüglich zu entfernen.

c.) Der Mieter verpflichtet sich, das/die mitgeführte/n Haustier/e vor der Reise einem ausreichenden und ordnungsgemäßen Impfschutz zu unterziehen und alle Vorkehrungen gemäß den jeweils gültigen Einreisebestimmungen eigenverantwortlich zu treffen. Alle Nachteile, die sich aus Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.

d.) Der Mieter verpflichtet sich, das /die mitgeführte/n Haustier/e vor der Reise ordnungsgemäß zu versichern.

11.) Sonstiges

a.) Änderungen von Einrichtung und Ausstattung der Mietobjekte bleiben vorbehalten und begründen keine Ansprüche des Mieters. Sie sind jedoch grundsätzlich den beispielhaft angegebenen gleichwertig.

b.) Angaben und Katalogbeschreibungen, die nicht das Objekt selber beschreiben, sondern über Lage und Ferienort informieren, haben unverbindlichen Informationscharakter.

c.) Alle Größen - und Entfernungsangaben sind geschätzte Werte ohne Gewähr.

d.) Um eine optimale Vermarktung und Kundenzufriedenheit zu erreichen, muss ein möglichst kurzfristiger und sofortiger Informationsaustausch zwischen Mieter und Vermieter bezüglich der Objektbelegungen strikt durchgeführt werden.

e.) Für die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen ist der Mieter selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichtbeachtung der vorgenannten Bestimmungen ergeben, gehen zu Lasten des Mieters.

12.) Salvatorische Klausel

a.) Mündliche Absprachen sind unwirksam, sofern sie nicht vom Vermieter bestätigt sind.

b.) Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so behalten die übrigen Bestimmungen Gültigkeit und die Wirksamkeit des übrigen Vertrages bleibt unberührt. Regelungslücken sind im Sinne der übrigen Bestimmungen zu schließen.